Marktgemeinde Altenfelden
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Konstituierung des Gemeinderates am 22.10.2021
Gemäß § 66 Abs. 2 OÖ. Gemeindeordnung 1990, LGBl. 91/1990 i.d.g.F. hat der Leiter des Gemeindeamtes, im Verhinderungsfall sein Stellvertreter, an den Sitzungen des Gemeinderates mit beratender Stimme teilzunehmen, soweit der Gemeinderat nichts anderes beschließt.
Mitglied des Gemeindevorstandes, Obmann des Ausschusses für Bau- und Straßenbauangelegenheiten sowie örtliche Raumordnung, Mitglied des Ausschusses für Schul-, Kindergarten- und Kulturangelegenheiten, Vertreter in der Verbandsversammlung des Sozialhilfeverbandes Rohrbach, Vertreter in der Verbandsversammlung des Bezirksabfallverbandes Rohrbach, Delegierter im Wasserverband Fernwasserversorgung Mühlviertel, Vertreter im Wegeerhaltungsverband Oberes Mühlviertel, Mitglied in der Verbandsversammlung des Sanitätsgemeindeverbandes Altenfelden, Mitglied des Jagdausschusses Altenfelden, Dienstgebervertreter (Vorsitzender) im Personalbeirat der Marktgemeinde Altenfelden, Mitglied im Vorstand des Tourismusverbandes Altenfelden, Vertreter im ÖV-Gemeindeverband Regionalverkehr Oberes Mühlviertel und Vertreter im Gemeindeverband "Wirtschaftspark Oberes Mühlviertel".